Informationen für Betroffene

Liebe Pflegebedürftige, liebe Angehörige, liebe Pflegende,

seit dem 1. Januar 2017 wurde das neue Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) ins Leben gerufen, bis heute hat die gesetzliche Erneuerung zu einer Verbesserung der häuslichen Pflegesituation beigetragen.

Immer häufiger nutzen Betroffene und pflegende Angehörige die Unterstützung durch externe Pflegepartner (Pflegedienste).

Damit Sie genau informiert sind, welche Leistungen Ihnen über die Pflegekasse zustehen, haben wir Ihnen eine Übersicht der aktuellen Leistungen erstellt.

 

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
↧ monatlich          
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegeunterstützung § 37 SGB XI Kein Anspruch 316€ 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung § 36 SGB XI   689 € 1298 € 1612 € 1995 €
Entlastungsbetrag § 45 SGB XI 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages- und Nachtpflege § 41 SGB XI   689 € 1298 € 1612 € 1995 €
↧ jährlich          
Verhinderungspflege § 39 SGB XI   1612 € 1612 € 1612 € 1612 €
Kurzzeitpflege § 42 SGB XI   806 € 806 € 806 € 806 €
↧ monatlich          
Vollstationäre Pflege § 42 SGB XI 125 € 770 € 1262 € 1775 € 2005 €
Zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen § 38 a SGB XI 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln § 40 SGB XI 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
↧ pro Maßnahme          
Zuschüsse zur Wohnraum –Verbesserung § 40 SGB XI 4000 € 4000 € 4000 € 4000 € 4000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten Sie nutzen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, dafür rufen sie uns gerne unverbindlich unter folgender Rufnummer an 02064- 60 60 460.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit dem 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen von insgesamt 5 Pflegegraden abgelöst.

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch in seinem Alltag ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf die noch vorhandenen Ressourcen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:

1. Mobilität

Modul Beispiel: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul Beispiel: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul Beispiel: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen

4. Selbstversorgung
Modul Beispiel: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen

5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Modul Beispiel: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Modul Beispiel: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten

Für jedes Modul vergibt der zuständige Gutachter Punkte und dokumentiert, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe zusammengefasst. Jedes Modul beinhaltet unterschiedliche Gewichtung. Aus der Summe der gewichteten Punkte ergibt sich der Pflegegrad. Desto weniger selbstständig die Person ist, umso höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad zu werten.

Pflegegrad Punkte Pflegebedarf
1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
3 47,5 bis unter 70 47,5 bis unter 70
4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Was bedeutet Pflegegeld?

Wird die Pflege durch einen Angehörigen erbracht, kann ab einem Pflegegrad 2, Pflegegeld für die Bezahlung von selbst beschafften Hilfen beantragt werden. Die Pflege im häuslichen Umfeld kann sowohl von pflegenden Angehörigen, oder auch unterstützend von einem Pflegedienst erbracht werden.

Die Höhe der Leistungen, entnehmen Sie der Ihnen zur Verfügung gestellten Tabelle.

Was bedeutet Pflegesachleistungen?

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld = Geldleistung

Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige um selbst organisierte Pflegehilfen bezahlen zu können. Das Pflegegeld wird monatlich zur freien Verfügung ausbezahlt.

Pflegesachleistungen = Sachleistung

Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung ab, anhand eines von ihm geführten Leistungsnachweises.

Kombinationspflege = Kombileistung

Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen gemeinsam in Anspruch genommen, spricht man von Kombipflege.

Gut zu wissen:

Sie müssen sich bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad für eine Geldleistung, eine Sachleistung oder eine Kombinationsleistung entscheiden. Diese Entscheidung gilt für mindestens 6 Monate und kann nur unter gewissen Voraussetzungen geändert werden, sollten Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden, kann er Ihnen dabei behilflich sein.

Was bedeutet Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag monatlich in Höhe von 125 €. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, für die Beauftragung eines Betreuungsdienstes– oder bereits mit der Pflege beauftragten Pflegedienstes, zur regelmäßiger Entlastung pflegender Angehöriger. Die Entlastungsleistungen dienen zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit, bei der Gestaltung ihres Alltags.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Angehörige die Pflegebedürftige von zu Hause aus versorgen und betreuen, erhalten Verhinderungspflege in Höhe von 1612 € jährlich. Pflegende Angehörigen, die eine Auszeit benötigen, haben Anspruch darauf, eine Person in ihrem Umkreis, Freunde, Nachbarn und oder stellvertretend einen Pflegedienst mit der Pflege zu beauftragen.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Anschließend wird die zuständige Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen beauftragen, die Pflegebegutachtung durchzuführen.

Was bedeutet MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen prüft der MDK die Pflegebedürftigkeit vom Antragsteller. Dieser Kündigt sich schriftlich vor der Begutachtung bei Ihnen an.

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!